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   BVerwG, 17.07.1990 - 3 B 97.90   

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https://dejure.org/1990,9225
BVerwG, 17.07.1990 - 3 B 97.90 (https://dejure.org/1990,9225)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1990 - 3 B 97.90 (https://dejure.org/1990,9225)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 3 B 97.90 (https://dejure.org/1990,9225)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Abweichen von einer höchstrichterlichen Entscheidung als Revisionsgrund - Schädlichkeit einer unvollständigen Ermessensausübung durch die Ausgleichsbehörde - Begründung einer Abweichungsrüge

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 B 97.90
    Ein etwaiger Fehler bei der Anwendung des zwischen dem Tatsachengericht und dem Bundesverwaltungsgericht nicht umstrittenen Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt jedoch keine Zulassung der Revision wegen Abweichung (Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 260; Beschluß vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - in Buchholz 418.72 Nr. 16).
  • BVerwG, 21.02.1989 - 3 B 62.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Behördliche Genehmigung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 B 97.90
    Ein etwaiger Fehler bei der Anwendung des zwischen dem Tatsachengericht und dem Bundesverwaltungsgericht nicht umstrittenen Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt jedoch keine Zulassung der Revision wegen Abweichung (Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 260; Beschluß vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - in Buchholz 418.72 Nr. 16).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 21.84

    Schadenfeststellung Rücknahme - Schadenfeststellung - Rücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1990 - 3 B 97.90
    Dies trifft hinsichtlich des in der Beschweerdeschrift bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 21.84 - (BVerwGE 71, 261 = Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 75 = NVwZ 86, 913 = ZLA 86, 33) nicht zu.
  • BVerwG, 14.08.1991 - 3 B 40.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Die geltend gemachte unrichtige Rechtsanwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Vordergericht nicht in Frage gestellten Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt keine Zulassung der Revision wegen Abweichung (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - Buchholz 418.72 Nr. 16, vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 B 97.90 - und vom 10. Juli 1991 - BVerwG 3 CB 89.90 -).
  • BVerwG, 06.12.1991 - 3 B 122.91

    Erörterung eines "aussiedlungsbedingten" Vertreibungsschadens im Sinne des § 12

    Die geltend gemachte unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Vordergericht nicht in Frage gestellten Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt indessen keine Zulassung der Revision wegen Abweichung (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - Buchholz 418.72 Nr. 16, vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 B 97.90 - und vom 10. Juli 1991 - BVerwG 3 CB 89.90 -).
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